Allgemeine Nutzungsbedingungen

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1. Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) gelten für alle von Malocation.ch angebotenen Dienstleistungen. Malocation.ch ist eine Plattform, die die Verbindung zwischen Fahrzeugbesitzern (nachfolgend «Eigentümer») und Mietern (nachfolgend «Mieter») ermöglicht.

Malocation.ch bietet einen Vermittlungs- und Verwaltungsdienst für die Fahrzeugvermietung zwischen Privatpersonen oder Unternehmen an. Durch die Nutzung der Plattform bestätigen die Benutzer, diese ANB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

Malocation.ch ist weder Eigentümerin noch Betreiberin der auf der Plattform angebotenen Fahrzeuge. Jede Anmietung stellt einen direkten Vertrag zwischen dem Eigentümer und dem Mieter dar, wobei Malocation.ch ausschliesslich als technischer, administrativer und versicherungstechnischer Vermittler auftritt.

2. Registrierung und Benutzerkonto

2.1 Registrierungsbedingungen

Jede natürliche oder juristische Person kann ein Konto auf Malocation.ch erstellen, sofern sie genaue, vollständige und aktuelle Informationen bereitstellt.

2.2 Verantwortung des Benutzers

Der Benutzer ist verantwortlich für den Schutz seiner Zugangsdaten, die Richtigkeit der gemachten Angaben und die Aktualisierung seines Profils (Adresse, Führerausweis, Fahrzeuginformationen usw.). Malocation.ch kann jedes Konto sperren oder löschen, falls eine betrügerische, nicht konforme, gefährliche oder gegen diese ANB verstossende Nutzung vorliegt.

3. Pflichten des Eigentümers

3.1 Angebotene Fahrzeuge

Der Eigentümer garantiert, dass das zur Vermietung angebotene Fahrzeug sein Eigentum ist oder dass er über ein gültiges Recht verfügt, es zu vermieten. Er garantiert zudem, dass das Fahrzeug weniger als 20 Jahre alt ist, sich in einem sicheren Zustand befindet, dem schweizerischen Recht entspricht (Wartung, technische Kontrolle/MFK, Steuern usw.) und die geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Der Eigentümer verpflichtet sich, genaue, vollständige und aktuelle Informationen über das Fahrzeug bereitzustellen, insbesondere Marke, Modell, Jahr, Kraftstoffart, Kilometerstand, Reifentyp sowie jegliche Nutzungseinschränkungen.

3.2 Fahrzeugversicherung

3.2.1 Private und gewerbliche Fahrzeuge Jeder Eigentümer, der sein Fahrzeug über Malocation.ch vermieten möchte, muss seinen Kfz-Versicherungsvertrag ändern, um die Nutzung «Vermietung» einzuschliessen. Diese Anpassung ist unerlässlich, um die Gültigkeit des Versicherungsschutzes im Falle eines Vorfalls oder Schadens zu gewährleisten.

Kein Fahrzeug kann über Malocation.ch vermietet werden, ohne dass diese Aktualisierung der Police vom Eigentümer bestätigt wurde.

Eigentümer, die ihren Versicherungsvertrag anpassen möchten, können Beratung und Unterstützung bei unserem Partner erhalten:

Artémis Conseils Sàrl Tel: 021 691 26 61
Spezialist für Versicherungen von Mietfahrzeugen.

Malocation.ch empfiehlt allen Eigentümern, Artémis Conseils Sàrl zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass ihre Deckung konform und ausreichend ist.

3.2.2 Steuerliche Verpflichtungen Jegliche steuerliche Deklaration bezüglich der privaten oder gewerblichen Nutzung von über Malocation.ch vermieteten Fahrzeugen liegt ausschliesslich in der Verantwortung des Fahrzeugeigentümers oder des eigentumhabenden Unternehmens. Malocation.ch kann in keinem Fall für eventuelle steuerliche Konsequenzen haftbar gemacht werden.

3.2.3 Recht auf Änderung oder Löschung von Inseraten Malocation.ch behält sich das Recht vor, das Inserat eines Fahrzeugs jederzeit und ohne Begründungspflicht zu ändern, auszusetzen, zu blockieren oder zu löschen. Dieses Recht umfasst auch die Möglichkeit, eine bestätigte Buchung sowie die entsprechende Zahlung zu stornieren, abzulehnen oder zu ändern, insbesondere bei Zweifeln an der Konformität, Sicherheit oder Rechtmässigkeit der Vermietung.

4. Pflichten des Mieters

4.1 Wohnsitz

Der Mieter muss seinen Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein haben. Verlegt der Mieter seinen Wohnsitz in die Schweiz und besitzt einen ausländischen Führerausweis, muss er diesen innerhalb eines Jahres nach seiner Einreise in die Schweiz in einen schweizerischen Führerausweis umschreiben lassen.

4.2 Gültigkeit des Führerausweises

Der Mieter ist nur dann berechtigt, das Fahrzeug zu nutzen, wenn er für die gesamte Dauer der Mietzeit im Besitz eines in der Schweiz gültigen Führerausweises der entsprechenden Kategorie ist. Es obliegt ihm, die Gültigkeit seines Ausweises zu überprüfen und alle darin enthaltenen Einschränkungen einzuhalten.

Jede Änderung des Status des Führerausweises (Erneuerung, Entzug, Suspension, Einschränkung) muss Malocation.ch unverzüglich mitgeteilt und im Benutzerkonto aktualisiert werden. Der Mieter haftet allein für Sanktionen oder Bussen im Zusammenhang mit einem ungültigen oder nicht konformen Ausweis und muss Malocation.ch sowie den Eigentümer von allen Folgen schadlos halten, die aus dem Fahren ohne gültigen Ausweis resultieren.

4.3 Sicherheitsbedingungen und Verbote

Das Fahrzeug darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, oder in einem Zustand extremer Müdigkeit oder Krankheit, der das Fahren gefährlich macht, geführt werden. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen kann zum Ausschluss vom Versicherungsschutz, zu Schadensersatzforderungen und rechtlichen Schritten führen.

4.4 Mindestalter und Fahrpraxis

Der Mieter sowie jeder Zusatzfahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und Inhaber eines für das Führen des gemieteten Fahrzeugs in der Schweiz gültigen Führerausweises sein.

Für Fahrzeuge, die als Luxus- oder Premiumfahrzeuge definiert sind, müssen der Mieter und jeder Zusatzfahrer mindestens 25 Jahre alt sein.

4.5 Fahrten im Ausland

Für Fahrten ins Ausland muss der Mieter zusätzliche Gebühren entrichten. Das Fahrzeug darf nur innerhalb der von Malocation.ch autorisierten Länder gefahren oder verbracht werden. Der Preis für die Gebühr für Fahrten im Ausland beträgt CHF 6 pro Miettag. Der Mieter zahlt diese Gebühr für die gesamte Dauer der Miete.

4.6 Zusatzfahrer

Soll eine andere Person als der Mieter das Fahrzeug fahren, muss der Mieter eine Deckung für Zusatzfahrer abschliessen. Es kann nur ein Zusatzfahrer pro Miete hinzugefügt werden. Der Mieter muss immer die Person sein, die das Fahrzeug übernimmt und zurückgibt; der Zusatzfahrer kann diese Vorgänge nicht durchführen.

Der Mieter bleibt zu jeder Zeit und für die gesamte Dauer der Miete voll verantwortlich für das Fahrzeug, auch wenn es von einem autorisierten Zusatzfahrer gelenkt wird.

4.7 Haftung bei Vorfällen

Bei Vorfällen, die nicht durch die inbegriffene Versicherung gedeckt sind, haftet der Mieter in jedem Fall vollumfänglich finanziell für alle Verluste, die den betroffenen Parteien durch seine Handlungen oder die eines Zusatzfahrers entstehen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Verluste im Zusammenhang mit Falschbetankung, Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugs sowie Unfälle, die durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.

5. Reifen und Sicherheit

5.1 Pflichten des Eigentümers

Es obliegt den Fahrzeugeigentümern, auf ihrem Profil explizit anzugeben, welche Art von Reifen sie verwenden (Sommer-, Winter-, Ganzjahresreifen) und diese Angabe bei einem Wechsel zu ändern. Zwischen den Monaten Oktober und April wird davon ausgegangen, dass Winterreifen verwendet werden. Sollten keine Winterreifen verfügbar sein, muss diese Information deutlich im Fahrzeugprofil vermerkt werden.

5.2 Überprüfung durch den Mieter

Bei der Übernahme des Fahrzeugs verpflichtet sich der Mieter sicherzustellen, dass das Fahrzeug mit den im Profil beschriebenen Reifen ausgestattet ist. Mit der Inbesitznahme des Fahrzeugs bestätigt der Mieter, dass er in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu beherrschen. Diese Bestätigung gilt für die gesamte Dauer der Miete, unabhängig vom Zustand der Reifen.

Stellt der Mieter fest, dass er nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen (beispielsweise aufgrund der Art oder des Zustands der Reifen), ist er verpflichtet, das Fahrzeug nicht zu übernehmen und Malocation.ch unverzüglich zu informieren.

5.3 Fehlende Deckung bei reifenbedingten Schäden

Bei Schäden, die auf die Art oder den Zustand der Reifen zurückzuführen sind, besteht kein Versicherungsschutz. Die Angelegenheit muss direkt zwischen dem Fahrzeugeigentümer und dem Mieter geregelt werden. Malocation.ch kann in einem solchen Fall nicht haftbar gemacht werden.

6. Tarife, Zahlungen und Kaution

6.1 Tarife und Zahlungen

Die Mietpreise, Servicegebühren und eventuelle Steuern (wie die Junglenkergebühr oder die Gebühr für Fahrten im Ausland) werden während des Buchungsprozesses transparent angezeigt. Die Zahlungen erfolgen über die auf der Plattform angebotenen Zahlungsmethoden.

6.2 Mietkaution

Bei der Buchung eines Fahrzeugs auf Malocation.ch kann eine Kaution verlangt werden. Diese dient dazu, die Zahlung aller eventuellen Zusatzkosten zu garantieren, wie z. B. Bussen für Verkehrsverstösse, Versicherungsselbstbehalte im Schadensfall, ausserordentliche Reinigungskosten, fehlender Kraftstoff oder andere Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs.

Die Höhe der Kaution hängt insbesondere vom Fahrzeugtyp, der Mietdauer, dem Alter des Mieters und anderen Buchungsparametern ab. Der genaue Betrag wird vor Bestätigung der Buchung angezeigt.

6.3 Freigabe und Rückerstattung der Kaution

Im Falle einer Stornierung der Miete wird die Kaution innerhalb von 5 Werktagen freigegeben. Am Ende der Miete wird die Kaution automatisch innerhalb von fünf Tagen nach Mietende zurückerstattet, nach eventuellem Abzug von Zusatzkosten oder Schäden, die dem Mieter zuzurechnen sind. Eine zusätzliche Banklaufzeit von einem bis drei Werktagen kann erforderlich sein, bis die Gelder auf dem Konto des Mieters erscheinen.

7. Schäden, Pannen und Unfälle

Im Falle eines Schadens, einer Panne oder eines Unfalls muss der Mieter unverzüglich den Eigentümer und Malocation.ch informieren und die ihm gegebenen Anweisungen befolgen. Er muss insbesondere ein Unfallprotokoll ausfüllen, Fotos machen, mit den Behörden und Versicherern kooperieren und keine Haftung ohne vorherige Zustimmung anerkennen.

Jede Unterlassung, Falschaussage oder fahrlässiges Verhalten, das den Schaden verschlimmern oder die Schadensabwicklung beeinträchtigen könnte, kann zu einer Kürzung oder einem Ausschluss des Versicherungsschutzes führen und die persönliche Haftung des Mieters nach sich ziehen.

8. Stornierungen und Rückerstattungen

Stornierungen und Rückerstattungen unterliegen den geltenden Stornierungsbedingungen auf Malocation.ch. Die Stornierungsbedingungen gelten nur für bestätigte Mieten. Wird eine Buchung storniert, bevor sie bestätigt wurde, wird kein Betrag abgebucht und die Zahlung lediglich annulliert.

Rückerstattungen werden in der Regel innerhalb von einem bis fünf Werktagen bearbeitet, abhängig von der Bearbeitungszeit der Bank des Mieters. Rückerstattungen erfolgen über die bei der Buchung verwendete Zahlungsmethode. Bei verspäteter Stornierung können Gebühren einbehalten und vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden.

10. Haftung von Malocation.ch

Malocation.ch handelt ausschliesslich als Vermittler zwischen Eigentümern und Mietern. Malocation.ch kann nicht für den Zustand des Fahrzeugs, die Qualität der Vermietung, Verspätungen, Stornierungen, Pannen, Unfälle, Schäden, Verluste oder Streitigkeiten zwischen den Nutzern haftbar gemacht werden, ausser bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit seitens Malocation.ch.

Malocation.ch garantiert nicht die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform und kann den Zugang aus Gründen der Wartung, Sicherheit oder Aktualisierung vorübergehend aussetzen.

11. Sperrung oder Kündigung des Kontos

Malocation.ch behält sich das Recht vor, das Konto eines Benutzers bei Verstoss gegen diese ANB, betrügerischem, missbräuchlichem, gefährlichem oder gesetzeswidrigem Verhalten sofort und ohne Vorankündigung zu sperren oder zu kündigen. In diesen Fällen können laufende Buchungen storniert und der Benutzer dauerhaft von der Plattform ausgeschlossen werden.

12. Datenschutz

Malocation.ch bearbeitet personenbezogene Daten gemäss dem schweizerischen Datenschutzrecht und, falls anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Daten werden ausschliesslich zu Zwecken erhoben und verwendet, die für den Betrieb der Plattform, die Verwaltung von Buchungen, die Rechnungsstellung und die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich sind. Benutzer haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und unter bestimmten Bedingungen auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese ANB unterliegen schweizerischem Recht. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist der ausschliessliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen ANB oder der Nutzung der Plattform der Sitz von Malocation.ch in der Schweiz.

14. Inkrafttreten und Änderungen der ANB

Malocation.ch behält sich das Recht vor, diese ANB jederzeit zu ändern. Jede wesentliche Änderung wird auf der Plattform veröffentlicht. Die anwendbare Version ist diejenige, die zum Zeitpunkt der Nutzung der Plattform oder des Abschlusses einer Buchung in Kraft ist. Durch die weitere Nutzung der Plattform nach Veröffentlichung neuer ANB akzeptiert der Benutzer die vorgenommenen Änderungen.

Allgemeine Nutzungsbedingungen